Versicherungspflicht: Wann greift die SVS?
Für selbstständig tätige Personen – also auch freiberufliche Pflegekräfte, die keine Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mit Dienstverhältnis sind – greift die Versicherungspflicht der SVS, sofern bestimmte Einkommens- bzw. Gewinn-Grenzen überschritten werden.
- Es gilt eine Jahres-Grenze („Versicherungsgrenze“) für selbstständige Einkünfte (Gewinn) von 6.613,20 Euro (für 2025). Wird diese Grenze überschritten, entsteht Pflichtversicherung bei der SVS.
- Wird diese Grenze nicht überschritten, kann man – je nach Situation – unter der Pflichtversicherung bleiben („freiwillige Versicherung“ oder „Opt-in“) oder gar nicht versichert sein über die SVS (sofern bereits anders versichert).
- Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf selbstständige Einnahmen/Gewinn – also nicht automatisch auf Arbeitsverhältnisse oder freie Dienstverträge, bei denen andere Versicherungsregeln gelten.
Für freiberufliche Pflegekräfte bedeutet das: Wenn Sie im Kalenderjahr durch Ihre selbstständige Pflegeleistung (z. B. als Werkvertrag) einen Gewinn erzielen, der über ca. 6.600 Euro liegt (2025), dann müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei der SVS versicherungspflichtig sind.
Einkommensteuer & Zuverdienstgrenzen
Auch für die Einkommensteuer gelten wichtige Grenzen, die freiberufliche Pflegekräfte kennen sollten.
Wenn Sie neben einem Arbeitsverhältnis zusätzlich selbstständig tätig sind, gilt vereinfacht folgendes: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z. B. Gewinn aus Werkvertrag) bis ca. 730 Euro pro Kalenderjahr sind steuerlich nicht anzumelden. Arbeiterkammer Oberösterreich+1
Liegen Ihre Gewinn-Einkünfte zwischen 730 Euro und etwa 1.460 Euro im Kalenderjahr, so greift eine sogenannte Einschleifregelung: Es ist nur jener Teil steuerpflichtig, der das 730 Euro-Limit übersteigt, verdoppelt. Arbeiterkammer+1
Überschreiten Sie die Grenze von etwa 1.460 Euro (bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit) bzw. wenn das Gesamteinkommen (aus Arbeitsverhältnis + selbständiger Tätigkeit) über einer Grundgrenze liegt (z. B. 14.517 Euro für 2025) → dann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und das gesamte Einkommen ist steuerpflichtig. Arbeiterkammer
Für freiberufliche Pflegekräfte gilt daher: Wenn Ihre selbstständigen Pflege-Einkünfte gering sind (unter 730 Euro/Jahr), könnten Sie steuerlich sehr wenig tun müssen. Überschreiten Sie diese Grenzen, muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.
Umsatzsteuerpflicht (USt) & Kleinunternehmerregelung
Neben Einkommensteuer und SV-Pflicht ist bei selbstständiger Tätigkeit auch die Umsatzsteuer (USt) zu beachten.
In Österreich gilt für Unternehmerinnen/Unternehmer (z. B. freiberufliche Pflegekräfte, die Rechnung stellen) eine Grenze: Wenn der Jahresumsatz nicht über 52.000 Euro liegt, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
Wird dieser Umsatz überschritten, müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen (20 % MWST ).
- Laut dem Berufsverband der Pfleger ÖGKV (Österreichischer Gesundheits- & Krankenpflegeverband) sind Umsätze aus Heilbehandlungen entsprechend § 6 Abs.1 Z 19 UstG (Umsatzsteuergesetz) für die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen steuerfrei.
Für freiberufliche Pflegekräfte bedeutet das: Für die Rechnungsstellung von Heilbehandlungen sollte der Zusatz „unecht umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs 1 Z 19 UstG“ angeführt werden.
Praktische Hinweise für freiberufliche Pflegekräfte
Damit Sie als freiberufliche Pflegekraft in Österreich rechtlich und wirtschaftlich sicher arbeiten, beachten Sie bitte:
Planen Sie Ihre Tätigkeit im Voraus und schätzen Sie realistisch Ihre Einnahmen ein.
Führen Sie eine klare Aufzeichnung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, um Gewinne korrekt zu ermitteln.
Melden Sie sich rechtzeitig bei der SVS, sobald die Einkommensgrenze überschritten wird.
Fazit: Selbstständig, aber nie allein
Die Tätigkeit als freiberufliche Pflegekraft in Österreich bietet viele Chancen – von flexibler Arbeitszeitgestaltung bis hin zu echter Selbstbestimmung. Doch sie bringt auch Verpflichtungen mit sich: Wer die Grenzen bei Einkommensteuer, Umsatzsteuer und SVS-Pflichtversicherung kennt, kann rechtssicher und entspannt arbeiten.
Pflegeheldinnen.at steht Ihnen bei all diesen Themen mit Rat und Tat zur Seite – ob bei Fragen zur Selbstständigkeit, zur SVS-Anmeldung oder zu steuerlichen Grenzen.
Selbstständig – aber nie allein!


