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Pflegegeld 2026 in Österreich: Stufen, Höhe & Änderungen

Inhaltsverzeichnis

Pflegegeld 2026 in Österreich – Stufen, Ansprüche und aktuelle Neuerungen

Das Pflegegeld ist in Österreich eine bundesweit geregelte Geldleistung für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Auch im Jahr 2026 kommt es zu Anpassungen, die sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige betreffen. Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Punkte zu Pflegegeld-Stufen, Ansprüchen und Neuerungen 2026 zusammen und bezieht sich ausschließlich auf die Rechtslage in Österreich.

Pflegegeld 2026: Valorisierung der Beträge

Mit 1. Jänner 2026 werden die Pflegegeldbeträge in allen sieben Pflegestufen erhöht. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Valorisierung und beträgt 2,7 %. Diese Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung der Pensionen und erfolgt automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Das Pflegegeld wird weiterhin steuerfrei ausbezahlt und ist nicht an Einkommens- oder Vermögensgrenzen gebunden. Es handelt sich um eine pauschale Geldleistung, die unabhängig davon gewährt wird, ob die Pflege zu Hause, durch Angehörige oder durch professionelle Dienste erfolgt.

Pflegestufen in Österreich – Einteilung und Beträge 2026

Die Einstufung in eine der sieben Pflegestufen richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Eine detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen und Kriterien je Stufe findest du im Beitrag: Die 7 Pflegestufen in Österreich

Nach der Erhöhung gelten ab 2026 folgende monatliche Pflegegeldbeträge (gerundete Richtwerte):

  • Pflegestufe 1: ca. 206 €
  • Pflegestufe 2: ca. 380 €
  • Pflegestufe 3: ca. 593 €
  • Pflegestufe 4: ca. 889 €
  • Pflegestufe 5: ca. 1.207 €
  • Pflegestufe 6: ca. 1.685 €
  • Pflegestufe 7: ca. 2.215 €

Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab, nicht von der Art der Betreuung oder vom Wohnort innerhalb Österreichs.

Anspruch auf Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn:

  • ein dauerhafter Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat vorliegt
  • der Pflegebedarf voraussichtlich länger als sechs Monate besteht
  • der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt (bzw. bei bestimmten Ausnahmen im EU-Raum)

Das Pflegegeld kann sowohl von älteren Menschen als auch von Kindern oder Personen mit Behinderungen bezogen werden.

Weitere Neuerungen im Pflegebereich 2026

Neben der Pflegegeld-Valorisierung gibt es 2026 auch Anpassungen bei begleitenden Leistungen im Pflegebereich:

Angehörigen-Bonus

Der sogenannte Angehörigen-Bonus für pflegende Angehörige wird ebenfalls valorisiert und beträgt 2026 rund 134 € monatlich. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Person mit Pflegestufe 4 oder höher überwiegend zu Hause betreut wird.

Ausbau von Pflege- und Betreuungsstrukturen

Auf Bundesebene sind für 2026 höhere Ausgaben für:

  • Langzeitpflege
  • mobile Pflegedienste
  • Palliativ- und Hospizversorgung
    vorgesehen. Diese Maßnahmen betreffen jedoch die Struktur des Pflegesystems und nicht direkt die individuelle Höhe des Pflegegeldes.

Einordnung

Die Anpassungen 2026 dienen in erster Linie dem Inflationsausgleich. Trotz der Erhöhung bleibt das Pflegegeld eine pauschale Leistung, die den tatsächlichen Aufwand für Pflege in vielen Fällen nur teilweise abdeckt. Für Betroffene und Angehörige ist es daher weiterhin wichtig, sich über zusätzliche Unterstützungsangebote und regionale Leistungen zu informieren.

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