Damit der Pflegegeldanspruch in Österreich fair und transparent beurteilt werden kann, wird der monatliche Pflegebedarf in Stunden geschätzt. Auf dieser Basis wird eine der sieben Pflegestufen zugeordnet. Zusätzlich spielen qualitative Kriterien eine Rolle, etwa Demenz, fehlende Orientierung, besondere Pflegeerschwernisse oder ständige Beaufsichtigung.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht:
Pflegestufe 1
Grundpflegebedarf mit regelmäßiger Unterstützung – mehr als 65 Stunden pro Monat
Typischer Aufwand pro Tag: ca. 2–3 Stunden
Wer fällt in diese Stufe?
Personen, die bei einzelnen Alltagstätigkeiten regelmäßig Hilfe benötigen, aber noch einen großen Teil selbstständig bewältigen können.
Beispiele:
- Unterstützung bei Körperpflege (Duschen, Waschen, Rasieren)
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Begleitung beim Gehen (z. B. Sturzgefahr)
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Teilweise Unterstützung bei Mahlzeiten
Pflegestufe 2
Erhöhter und täglicher Pflegebedarf – mehr als 95 Stunden pro Monat
Typischer Aufwand pro Tag: ca. 3–4 Stunden
Wer fällt in diese Stufe?
Personen mit deutlicher Einschränkung im Alltag, die tagsüber und teilweise nachts Hilfe benötigen.
Beispiele:
- Tägliche Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
- Vorbereitung und Unterstützung bei allen Mahlzeiten
- Teilweise Beaufsichtigung
- Regelmäßige nächtliche Hilfe
Pflegestufe 3
Umfangreicher Pflegebedarf, häufig mehrere Pflegevorgänge pro Tag – mehr als 120 Stunden pro Monat.
Typischer Aufwand pro Tag: ca. 4–5 Stunden
Wer fällt in diese Stufe?
Menschen, die bei fast allen Aktivitäten des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen sind.
Beispiele:
- Menschen, die bei fast allen Aktivitäten des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen sind.
- Beispiele:
- Hilfe bei nahezu jeder Körperpflegehandlung
- An- und Ausziehen dauert länger und muss vollständig begleitet werden
- Hilfe bei Positionswechseln (z. B. im Bett)
- Regelmäßige nächtliche Pflegehandlungen
- Beaufsichtigungsbedarf, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Demenz
Pflegestufe 4
Pflegebedarf rund um die Uhr möglich – mehr als 160 Stunden pro Monat.
Typischer Aufwand pro Tag: ca. 5–6+ Stunden
Wer fällt in diese Stufe?
Menschen, die intensiven körperlichen Aufwand bei der Pflege benötigen – häufig mit Mobilitätseinschränkungen.
Beispiele:
- vollständige Unterstützung bei allen Verrichtungen
- regelmäßiges Umlagern bei Bettlägerigkeit
- Hilfe bei Transfers (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
- ausgeprägte Mobilitätseinschränkungen oder Lähmungen
- hoher Beaufsichtigungsbedarf (z. B. Demenz mit Weglaufgefahr)
Wichtig: Ab Stufe 4 besteht für pflegende Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus.
Pflegestufe 5
mehr als 180 Stunden pro Monat + außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
„Außergewöhnlich“ bedeutet: Hoher körperlicher Einsatz der Pflegeperson, besondere Belastungen oder mehrere Pflegepersonen notwendig.
Beispiele:
- Pflege bei schwerer Demenz mit unruhigem Verhalten
- ständige Gefahrenabwehr (z. B. Selbstverletzungsgefahr)
- Pflege von Menschen, die sich kaum führen oder bewegen lassen (Widerstand, erhöhte Muskelspannung)
- mehrfach tägliche, zeitintensive pflegerische Maßnahmen (z. B. spezielle Verbandswechsel, komplexe Mobilisationen)
Pflegestufe 6
mindestens 180 Stunden pro Monat + dauernd notwendige oder unkoordinierbare Pflege.
Was bedeutet das?
Die Pflege muss praktisch durchgehend verfügbar sein, weil die Person eine unkoordinierte oder nicht steuerbare Beweglichkeit zeigt.
Beispiele:
- schwere neurologische Erkrankungen (z. B. fortgeschrittener Parkinson, Chorea Huntington)
- unkontrollierte Bewegungsabläufe
- ständige Unterstützung beim Sitzen, Liegen, Aufrichten
- Pflege ist ohne Unterbrechung notwendig
- Hilfsmittel allein (z. B. Bettgitter) reichen nicht aus, um Sicherheit zu gewährleisten
Pflegestufe 7
Höchste Pflegestufe, vollständige Abhängigkeit von der Pflege – mindestens 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten.
Wer fällt in diese Stufe?
Menschen, die Arme und/oder Beine nicht zielgerichtet bewegen können – etwa bei:
- schweren Lähmungen
- fortgeschrittener Multipler Sklerose
- fortgeschrittener Muskeldystrophie
- schweren postoperativen Zuständen
- Wachkoma / apallischem Syndrom
Pflegealltag in Stufe 7:
- vollständige Immobilität
- Hilfe bei jeder Bewegung und Positionierung
- umfassende 24-Stunden-Betreuung notwendig
- häufig Einsatz spezieller Hilfsmittel (Lifter, Antidekubitus-Systeme)
Warum Pflegeheldinnen bei der Einstufung so wertvoll sind
Unsere freiberuflichen DGKP, Dipl. Pflegekräfte und Pflegefachpersonen unterstützen Sie dabei,
- den tatsächlichen Stundenbedarf klar zu dokumentieren,
- pflegerelevante Besonderheiten sichtbar zu machen,
- den Begutachtungstermin vorzubereiten,
- als fachliche Begleitung Missverständnisse zu vermeiden,
- und so die korrekte Pflegestufe zu erreichen.
Denn: Eine sorgfältig geführte Dokumentation ist oft der entscheidende Faktor, ob Stufe 2, 3 oder vielleicht sogar 4 oder 5 anerkannt wird.


